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Schmerzensgeld in Deutschland viel zu niedrig

Das muss anders werden!

Liebe Patienten,

liebe Opfer von Verkehrsunfällen,

 

eigentlich ist die Rechtslage ganz klar: Wer einen anderen verletzt, muss ihm Schmerzensgeld bezahlen. Die Frage ist nur, wie viel?

 

Ich bin der Ansicht, dass die in Deutschland zugesprochenen Schmerzensgelder in der Regel viel zu niedrig sind, um das Leid der Unfallopfer zu kompensieren. Daher kämpfe ich mit aller Leidenschaft für Sie um ein möglichst hohes Schmerzensgeld!

 

Die Schmerzensgeldbeträge, die die deutschen Gerichte ausurteilen, sind oft viel zu gering! Für ein ausgeschlagenen Zahn z. B. erhalten Sie nur etwa 1.000,- €. Dass Sie Ihr Gebiss täglich für die Verarbeitung der Nahrung benötigen, also für das, was sie am Leben erhält, wird dabei völlig außer Acht gelassen. Sie haben ja genug Zähne...

 

Wenn man Ihnen ein Bein amputieren muss, bekommen Sie schon mehr, nämlich je nach den Umständen um die 100.000,- bis 200.000,- €. Mit der Argumentation, dass Sie mit nur einem Bein Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können, werden Sie im Rahmen des Schmerzensgeldes nicht gehört. Denn wenn Sie auf Grund der Amputation kein Lohn oder Gehalt mehr erzielen können, so ist diese als Sachschaden zu beziffern und wird als Schadensersatz berücksichtigt (lesen Sie unser Beispiel eines Profi-Fußballspielers unter Schadnesersatz).

 

Das höchste Schmerzensgeld erhalten Kinder, die auf Grund eines Fehlers im sogenannten Geburtsmanagement der Ärzte für den Rest ihres Labens schwerst behindert sind. Solche Kinder haben ofte eine Lebenserwartung von 40 Jahren und mehr. Im Moment werden den Kindern in solchen Fällen etwa 650.000,- € zugesprochen. Kommt es in Folge eine Verkehrsunfalls zu einer entsprechenden Schädigung Ihres ungeborenen Kindes, müssten die gleichen Schmerzensgeldbeträge gezahlt werden. Die Erziehungsbverechtihgten verwalten dieses Geld.

 

Die Eltern dagegen gehen in der Regel, soweit es um ein eigenes Schmerzensgeld geht, leer aus, wenn sie selbst nicht verletzt wurden. Dies scheint jedoch nicht richtig und wird unter dem Aspekt des Angehörigen-Schmerzensgeldes diskutiert. In vielen europäischen Ländern gibt es ein solches Schmerzensgeld im Falle der Verletzung von nahen Angehörigen, also insbesonderen für Eltern, wenn ihre Kinder schwer verletzt oder getötet werden. In Deutschland noch nicht. Das muss anders werden!

 

Ich bin erst zufrieden,

wenn Ihr Schmerzensgeld auch wirklich angemessen hoch ist!


Es gibt auch Pechvögel, die sich aufgrund eines Verkehrsunfalls in ärztliche Behandlung begeben und dann dort Opfer eines Behandlungsfehlers werden.

 

Ein Beispiel: Beim Unfall ziehen Sie sich ein gebrochenes Bein zu. Hierfür haftet der Unfallgegner. Wenn das Bein dann aufgrund einer ärztlichen Fehlbehandlung amputiert werden muss, haftet nach wie vor der Unfallgegner, weil Sie ja ohne den Unfall gar nicht vom Arzt behandelt und operiert worden wären. Ob es sich also um eineen Behandlungsfehler gehandelt hat oder nicht, ist für Sie grundsätzlich unerheblich. (Liegt ein Behandlungsfehler vor, hat die Versicherung des Unfallgegners einen Erstattungsanspruch gegen den Arzt oder das Krankenhaus.)

 

Spannend wird es, wenn einen Behandlungsfehler feststeht. Denn die fehlerhafte ärztliche Behandlung ist zum einen Schadensfolge des Unfalls, also dem Unfallgegner zuzurechnen und andererseits dem Arzt als Erstverursacher des Behandlungsfehlers. Der Arzt haftet dann natürlich nicht für die primär durch den Unfall zugefügten Schäden, also den Blechschaden und die unmittelbaren Schmerzen. Aber für alle Sachschäden und Personenschäden, die in Folge der ärztlichen Behandlung eintreten, haftet er voll. Und neben dem Arzt haftet das Krankenhaus, bzw. der Krankenhausträger (also quasi der Inhaber des Krankenhauses). Es kann in einem solchen Fall Sinn machen, sich zunächst mit dem Unfallgegner auf ein Schmerzensgeld für die Schmerzen bis zum Behandlungsfehler zu einigen und sodann mit dem Arzt und dem Krankenhaus auf ein Schmerzensgeld für den Behandlungsfehler. Das kann dazu führen, dass Sie in der Summe eine höhere Entschädigung erhalten, als wenn Sie nur gegen den Unfallgegner vorgehen. Außerdem gilt dann die jeweilige Dechungssummen der Versicherung des Unfallgegners, bzw. der Versicherung der Ärzte und Krankenhäuser. Das kann bei sehr hohen Schadenssummen wichtig sein. Ärzte und Krankenhäuser sind gut versichert, so dass sich in der Regel auch Ansprüche in Millionenhöhe durchsetzen lassen.

 

Das mit dem Unfall und dem Bein ist natürlich Mist. Aber die rechtliche und wirtschaftliche Folge ist spannend, oder? Und hier brauchen Sie einen Anwältin, die diese Zusammenhänge verstehen und zu Ihrem Vorteil ausnutzt!

 

Haben Sie Fra­gen? Dann pro­fi­tie­ren Sie doch ein­fach von un­se­rem guten Ruf. Die Te­le­fon­num­mern fin­den Sie oben links.

Mit herz­li­chen Grü­ßen

Ihre

Sa­bi­ne Her­mann

Fachanwältin für Verkehrsrecht in Marl, Kreis Recklinghausen

 

Hohes Schmerzensgeld & Umfassender Schadensersatz

Sabine Hermann, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Die Schmerzensgelder, die die Rechtsprechung ausurteilt, sind oft zu niedrig. Das muss sich ändern! dafür kämft Rechtsanwältin Sabine Hermann als Fachanwältin für Opfer von Verkehrsunfällen.

Wir alle sind Verkehrsteilnehmer. Als Autofahrer, mit dem Motorrad oder dem Fahrrad, sowie als Fußgänger.

Und jeder von uns kann Opfer eines Verkehrsunfalls werden. Das kann schnell weitreichende Auswirkungen auf unser gesamtes Leben, unsere Familie, unsere Arbeit haben. Neben körperlichen Folgen kommt es nicht selten zu psychischen Beeinträchtigung.

 

Wir lassen Sie nicht allein. Im Falle eines Falles sind wir für Sie da!

 

Mit herzlichen Grüßen

Ihre

Sabine HERMANN

Fachanwältin für Verkehrsrecht

Rechtsanwältin in Marl, Kreis Recklinghausen

 

 
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